Hobelware

Definition

 

Hobelware ist mindestens dreiseitig gehobeltes Schnittholz und wird in Stärken von 9,5 mm aufwärts und Breiten (Federmaß) von 40 mm aufwärts hergestellt. Im Handel mit gehobelter Ware gibt es unterschiedliche Sortierrichtlinien.

 

Daher sollte die anzuwendende Sortierrichtlinie vereinbart und die Hobelware entsprechend gekennzeichnet werden. Ist bei Profilbrettern nichts anderes vereinbart, dann gelten die Bestimmungen der ÖHU.

 

Kennzeichnung

 

Im Schriftverkehr nach außen und ebenso auch im innerbetrieblichen Schriftverkehr sind bezüglich der Bezeichnung von gehobelten Profilen die Bestimmungen anzuwenden.

 

  • Benennung bzw. Name des Produkts
  • Benennung und Form des Profils
  • Dicke / Breite / Länge
  • Sortierklasse und Qualitätseinstufung (A / B / C / Freie Klasse)
  • Feuchtegehalt
  • Kurzzeichen oder Name der Holzart (nach ÖNORM EN 13556)
  • Verweis auf die entsprechende ÖNORM
  • Anzahl der Elemente

 

Oberflächen

 

Die Einzigartigkeit des Werkstoffes Holz spiegelt sich in den verschiedenen Oberflächenbehandlungszuständen wider. Hierbei wird zwischen folgenden Ausführungen unterschieden:

 

  • sägerau (unbehandelt)
  • geschliffen
  • gehobelt
  • gebürstet
  • bandgesägt
  • geschroppt
  • gehackt
  • geölt (atmungsfähig)
  • lackiert (schmutzabweisend, pflegeleicht & optisch ansprechend)