Verpackungsholz

Verpackungsware oder Palettenware ist in folgenden Ausführungen verfügbar:

 

  • Frisch
  • Kammergetrocknet (KD)
  • Hitzebehandelt (HT, ISPM 15)
  • Sägerau, teilweise auch gehobelt

 

Verpackungsholz ist bei uns in allen Dimensionen, Holzarten, Qualitäten und Längen erhältlich!



 

ISPM 15 Standard für Verpackungsholz

 

Verpackungsholz ist im internationalen Güterverkehr zum Transport und Schutz der Waren weit verbreitet. Holzverpackungen werden häufig aus kostengünstigem und damit oft minderwertigem Holz hergestellt, da nur geringe Anforderungen an die Holzqualität an sich gestellt werden. Aus diesem Grund sind solche Hölzer oft mit Schadorganismen (Insekten, Nematoden, Pilzen) behaftet, die mit den Holzverpackungen in andere Gebiete verschleppt werden können.

Viele Länder hatten daher in der Vergangenheit Importvorschriften erlassen, um eine Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. Um diese Einfuhrvorschriften zu harmonisieren, wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) im Jahre 2003 der „Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15“ mit dem Titel „Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel“ – kurz ISPM 15 – veröffentlicht.

 

Geregelt ist Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, wie z. B. Paletten, Kisten, Verschlägen, Trommeln, Fässern, Palettenaufsatzrahmen, aber auch Stauholz, wie z. B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern. Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm sowie Holzwerkstoffe (Span-, Tischler-, Faserplatten, Sperrholz etc.) unterliegen nicht den Anforderungen des ISPM 15.

Die Anforderungen des ISPM 15 gelten nur für die Einfuhr aus Ländern bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU). Beim Handel innerhalb Österreichs und bei der Ein- und Ausfuhr von Verpackungsholz zwischen EU-Staaten findet der ISPM 15 keine Anwendung.